Allgemeine Geschäftsbedingungen der FHD GmbH & Co. KG
Die FHD GmbH & Co. KG (nachfolgend FHD genannt) stellt dem Kunden individuelle Computerservices, Internet-Services und IT-Lösungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Produkt - Leistungsbeschreibungen (PLBs) der angeforderten Dienste sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sondern als Anlage beigefügt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso wie die PLBs im Internet unter http://www.fhd.de jederzeit frei abrufbar.
1. Geltungsbereich, Anwendbarkeit
FHD stellt dem Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Dienste sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen, soweit diese Vertragsgegenstand sind, ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zu Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FHD und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, die Dienste von FHD zu nutzen.
2. Leistungsumfang, Entgelte
1. Der Leistungsumfang der einzelnen Produkte ergibt sich aus den vorher ausgehandelten Auftragsbedingungen und den jeweiligen Produkt- Leistungsbeschreibungen.
2. Die Leistungen, Preise und Tarife für die vereinbarten Dienstleistungen ergeben sich aus den Preislisten von FHD. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.
3. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Projektpreis zu vereinbaren, dem ein Lastenheft zugrunde liegt, das die Leistungen beschreibt die getätigt werden sollen. Änderungen von bestehenden Lastenheften können zu einer neuen finanziellen und zeitlichen Bewertung des Projektes führen. Somit gelten nach Beauftragung der Änderungen alte getroffene Vereinbarungen nicht mehr.
4. Die Zahlung der Entgelte erfolgt ohne gesonderte Absprachen pauschal per Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
5. Bei Zahlungsverzug kann FHD für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,00 Euro und für jede unberechtigte Rücklastschrift im Falle der Bezahlung per Lastschrift, Bearbeitungsgebühren in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten erheben. Im Falle einer Nichtbezahlung nach der 2. Mahnung behält sich FHD eine Sperrung der Leistungen vor.
3. Lieferung, Lieferzeiten
1. Sofern und soweit FHD die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, besteht die Lieferverpflichtung für FHD unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist von FHD verschuldet. Wird – ohne Verschulden von FHD – nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist FHD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von FHD, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu erbringenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei FHD ein. Kommt FHD mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
4. Nach Ablauf einer bei Lieferzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.
4.Vertragsbeginn und -ende
1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
2. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf zwei Wochen, sofern es sich be idem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch FHD.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn FHD sie schriftlich bestätigt.
4. Der Kunde und FHD können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen in der in den jeweiligen Produkt- Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Frist kündigen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit auch vorab per E-Mail erfolgen. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, ist abweichend die Textform ausreichend.
5. FHD kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wiedereinstellen. Zur Mitteilung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
5. Eigentumsvorbehalt, Mietvertrag
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von FHD.
2. Die vermietete Hard- und Software darf nicht modifiziert, verändert, weiterverkauft, verliehen oder verpfändet werden. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht mehr weiter verwenden.
3. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von FHD hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
6.Haftungsbeschränkung und Schadenersatzpflicht
Hardware:
FHD installiert und betreibt nur Hardware, die sich in einem Zustand ohne offensichtlichen Defekt befindet. Bei zweifelhafter Hardware übernimmt FHD keine Haftung für direkt oder indirekt durch die Installation erzeugte Schäden.
Software:
1. FHD installiert nur Software, welche auf den Kunden lizenziert ist oder frei von Rechten Dritter ist.
2. FHD behält sich vor, bei der Erkennung von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten wie z. B. Raubkopien oder Kinderpornographie diese der Staatsanwaltschaft zu melden.
3. FHD betreibt Applikationen auf Kundensystemen unter der Voraussetzung, dass dieser die Applikation nicht verändern kann. Ansonsten kann FHD keinen einwandfreien Betrieb gewährleisten.
Allgemeines
1. Sofern FHD dem Kunden Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von FHD zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. FHD steht dem Kunden in beratender Funktion zur Seite, ist aber insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. Dies gilt nicht, sofern eine Prüfung der Eignung der Ware für den Einsatzzweck ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und - erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt.
3. Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhaft gerügte Ware an Dritte aus, ohne FHD zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
4. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist FHD nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen einer angemessenen Frist verpflichtet. Hierfür haftet FHD im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. Letzteres gilt nicht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, kann der Kunde in diesem Falle Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Kommt FHD einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.
6. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann FHD eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
7. Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muß bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware FHD übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend erforderlich, weil FHD sonst selbst die beanstandete Ware bei seinem Lieferanten nicht reklamieren kann. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
8. FHD haftet nur für Schäden, die von FHD, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, FHD verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluss, da Daten auch durch Hardware- oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggbers zerstört werden können. Der Kunde/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.
9. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10. Unbeschadet vorstehender Regelungen haftet FHD bei Datenverlusten des Kunden nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
7. Sonstiges
1. FHD ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. FHD ist ebenso berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und FHD gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
3. Soweit der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gütersloh. FHD ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.
4. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FHD zulässig.
8. Widerrufsrecht und -folgen
Der Kunde hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Dies gilt auch für Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Abweichend davon, beträgt die Widerrufsfrist bei Kaufverträgen vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Der Widerruf ist zu richten an:
- FHD GmbH & Co. KG
- Wagenfeldstraße 2
- 33332 Gütersloh
- E-Mail: support@fhd.de
- Tel.: 05241 - 470130
- Fax: 05241 - 470130
Der Kunde muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat FHD alle Zahlungen, die vom Kunden erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von FHD angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei FHD eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet FHD dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
FHD kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurde oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er FHD über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an FHD zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Kunde nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einem zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.
Stand: 27.10.2020