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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FHD GmbH & Co. KG


Die FHD GmbH & Co. KG (nachfolgend FHD ge­nannt) stellt dem Kunden individuelle Computerservices, Internet-Services und IT-Lösungen mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell be­auftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Produkt - Leistungsbeschreibungen (PLBs) der angeforder­ten Dienste sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen son­dern als Anlage beigefügt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso wie die PLBs im Internet unter http://www.fhd.de jederzeit frei abrufbar.

1. Geltungsbereich, Anwendbarkeit

FHD stellt dem Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Dienste sowie die sonstigen, unten näher bezeichneten Leistungen, soweit die­se Vertragsgegenstand sind, ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zu Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträ­ge zwischen FHD und ihren Kunden, durch die der Kunde be­rechtigt wird, die Dienste von FHD zu nutzen.

2. Leistungsumfang, Entgelte

1. Der Leistungsumfang der einzelnen Produkte ergibt sich aus den vorher aus­gehandelten Auftragsbedingungen und den jeweiligen Produkt- Leistungsbe­schreibungen.
2. Die Leistungen, Preise und Tarife für die vereinbarten Dienstleistungen erge­ben sich aus den Preislisten von FHD. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.
3. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Projektpreis zu vereinbaren, dem ein Lastenheft zugrunde liegt, das die Leistungen beschreibt die getätigt werden sollen. Änderungen von bestehenden Lastenheften können zu einer neuen finanziellen und zeitlichen Bewertung des Projektes führen. Somit gel­ten nach Beauftragung der Änderungen alte getroffene Vereinbarungen nicht mehr.
4. Die Zahlung der Entgelte erfolgt ohne gesonderte Absprachen pauschal per Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
5. Bei Zahlungsverzug kann FHD für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,00 Euro und für jede unberechtigte Rücklastschrift im Falle der Bezahlung per Lastschrift, Bearbeitungsgebühren in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten erheben. Im Falle einer Nichtbezahlung nach der 2. Mahnung behält sich FHD eine Sperrung der Leistungen vor.

3. Lieferung, Lieferzeiten

1. Sofern und soweit FHD die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, besteht die Lieferverpflichtung für FHD unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist von FHD verschuldet. Wird – ohne Verschulden von FHD – nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist FHD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von FHD, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu erbringenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei FHD ein. Kommt FHD mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
4. Nach Ablauf einer bei Lieferzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktritts­recht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

4.Vertragsbeginn und -ende

1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbind­lich.
2. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf zwei Wochen, sofern es sich be idem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch FHD.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn FHD sie schriftlich bestätigt.
4. Der Kunde und FHD können das Vertragsverhältnis je­derzeit ohne Angabe von Gründen in der in den jeweiligen Produkt- Leis­tungsbeschreibung ausgewiesenen Frist kündigen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wich­tigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit auch vorab per E-Mail erfolgen. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, ist abweichend die Textform ausreichend.
5. FHD kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zu­satzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wiedereinstellen. Zur Mitteilung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

5. Eigentumsvorbehalt, Mietvertrag

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von FHD.
2. Die vermietete Hard- und Software darf nicht modifiziert, verändert, weiter­verkauft, verliehen oder verpfändet werden. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Ver­tragsverhältnisses löschen und nicht mehr weiter verwenden.
3. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehalt­sware wird der Kunde auf das Eigentum von FHD hin­weisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

6.Haftungsbeschränkung und Schadenersatzpflicht

Hardware:
FHD installiert und betreibt nur Hardware, die sich in ei­nem Zustand ohne offensichtlichen Defekt befindet. Bei zweifelhafter Hardwa­re über­nimmt FHD keine Haftung für direkt oder indirekt durch die Installation erzeugte Schäden.

Software:
1. FHD installiert nur Software, welche auf den Kunden li­zenziert ist oder frei von Rechten Dritter ist.
2. FHD behält sich vor, bei der Erkennung von offensicht­lich rechtswidrigen Inhalten wie z. B. Raubkopien oder Kinderpornographie diese der Staatsanwaltschaft zu melden.
3. FHD betreibt Applikationen auf Kundensystemen unter der Voraussetzung, dass dieser die Applikation nicht verändern kann. An­sonsten kann FHD keinen einwandfreien Betrieb ge­währleisten.

Allgemeines
1. Sofern FHD dem Kunden Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von FHD zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. FHD steht dem Kunden in beratender Funktion zur Seite, ist aber insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kun­den vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. Dies gilt nicht, sofern eine Prüfung der Eignung der Ware für den Einsatzzweck ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware un­verzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und - er­forderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung - die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rech­nungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. An­dernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwa weitergehende Oblie­genheiten des Kunden aus den §§377,378 HGB bleiben unberührt.
3. Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, ver­arbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhaft gerügte Ware an Dritte aus, ohne FHD zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetrieb­setzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
4. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist FHD nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzliefer­ung binnen einer angemessenen Frist verpflichtet. Hierfür haftet FHD im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem ander­en Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. Letzteres gilt nicht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, kann der Kunde in diesem Falle Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. Kommt FHD einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Her­absetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das let­ztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware wäre für den Kunden nicht zumutbar.
6. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes ber­uhen, kann FHD eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
7. Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muß bei Gewährleistung­sansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware FHD übergeben werden. Ohne die Verpackung erlischt die Gewährleistungsfrist und -garantie. Die Verpackung ist deshalb zwingend erforderlich, weil FHD sonst selbst die beanstandete Ware bei seinem Lieferanten nicht reklamieren kann. Dies gilt nicht, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
8. FHD haftet nur für Schäden, die von FHD, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, FHD verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haf­tungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche An­sprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsausschluss, da Daten auch durch Hardware- oder Bedienungsfehler des Kunden/Auftraggbers zerstört werden können. Der Kunde/Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.
9. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Ver­tragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10. Unbeschadet vorstehender Regelungen haftet FHD bei Datenverlusten des Kunden nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit­gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

7. Sonstiges

1. FHD ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsge­hilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. FHD ist ebenso berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, inso­fern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
2. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und FHD gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum in­ternationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
3. Soweit der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver­tragsverhältnis Gütersloh. FHD ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.
4. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FHD zulässig.

8. Widerrufsrecht und -folgen

Der Kunde hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Grün­den zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Dies gilt auch für Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Da­ten­trä­ger geliefert werden. Abweichend davon, beträgt die Widerrufsfrist bei Kaufverträgen vierzehn Tage ab dem Zeit­punkt, an dem der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.

Der Widerruf ist zu richten an:

  • FHD GmbH & Co. KG
  • Wagenfeldstraße 2
  • 33332 Gütersloh
  • E-Mail: support@fhd.de
  • Tel.: 05241 - 470130
  • Fax: 05241 - 470130

Der Kunde muss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Aus­übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat FHD alle Zahlungen, die vom Kunden er­hal­ten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von FHD an­ge­bo­te­ne, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Ver­trags bei FHD eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet FHD dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ur­sprüng­li­chen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde aus­drück­lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen der Rückzahlung Ent­gel­te berechnet.
FHD kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurde oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nach­dem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er FHD über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an FHD zu­rück­zu­sen­den oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Kunde nur aufkommen, wenn dieser Wert­ver­lust auf einem zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.

Stand: 27.10.2020