
Datenschutz Vereine
Datenschutz im Verein
Auch wenn Vereine in vielen Dingen eine gesonderte Behandlung genießen, so gilt dieses nicht für den Datenschutz. Denn für diesen ist es grundsätzlich egal ob die Daten von Personen durch einen Datenschutzfehler bei einem Unternehmen, oder einem Verein unzulässig verbreitet wurden.
Aus diesem Grund wirken sich die Anforderungen der seit Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung auf alle Vereine und Verbände in ähnlichem Maße aus, wie auf Unternehmen.
D.h. Sicherstellung der Wahrnehmung der Grundrechte im Datenschutz, dem technischen und analogen Schutz von Daten gegen Ausspähung von Dritten und der damit verbundenen Haftung für die Vorstandsmitglieder, stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Verein dar, wenn dieser sich nicht um die Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben kümmert.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz im Verein, benötigen Sie Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten oder Hilfestellung bei komplizierten Fragestellungen des internen Datenschutzbeauftragen, so stehen wir gerne für Sie bereit . Sprechen Sie uns bitte dazu an.