NIS-2 & Datenschutz - häufige Fragen aus der Praxis
Was ist NIS-2 und wen betrifft es?
NIS-2 ist die europäische Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit.
Seit dem 06.12.2025 gilt in Deutschland das Umsetzungsgesetz – ohne Übergangsfrist.
Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus Energie, Verkehr, Gesundheit, IT-Dienstleistungen sowie viele weitere Branchen.
Auch Unternehmen, die als Zulieferer oder Dienstleister für betroffene Organisationen arbeiten, geraten zunehmend in den Fokus.
Ist NIS-2 nur ein IT-Thema?
Nein.
NIS-2 adressiert ausdrücklich Organisation, Verantwortung und Entscheidungsstrukturen.
Technische Maßnahmen sind wichtig, reichen aber nicht aus.
Gefordert sind u. a. klare Zuständigkeiten, dokumentierte Prozesse, Meldewege, Schulungen und eine aktive Rolle der Geschäftsführung.
Welche Rolle spielt die Geschäftsführung bei NIS-2?
Eine zentrale.
NIS-2 macht Informationssicherheit zur persönlichen Pflicht der Geschäftsleitung.
Dazu gehören:
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Aufsicht über Sicherheitsmaßnahmen
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Organisation geeigneter Strukturen
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Schulung und Sensibilisierung
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Nachweis der Wirksamkeit
Versäumnisse können zu persönlicher Haftung führen, insbesondere bei Organisations- und Aufsichtsdefiziten.
Wie hängt NIS-2 mit Datenschutz zusammen?
In der Praxis sehr eng.
Viele Anforderungen überschneiden sich oder greifen auf dieselben Grundlagen zurück, z. B.:
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Risikoanalysen
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Verzeichnisse und Register (Assets, Verarbeitungstätigkeiten)
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Rollen und Verantwortlichkeiten
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Dokumentations- und Nachweispflichten
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Umgang mit Dienstleistern
Ein integrierter Ansatz vermeidet doppelte Strukturen und schafft Klarheit.
Müssen bestehende Datenschutz-Dokumente neu erstellt werden?
In der Regel nicht.
Oft lassen sich vorhandene Datenschutz-Strukturen sinnvoll erweitern oder anpassen, statt alles neu aufzubauen.
Entscheidend ist die richtige Einordnung und Verzahnung der Themen.
Welche Bedeutung hat das Lieferanten- und Dienstleistermanagement?
Eine sehr große.
NIS-2 betrachtet ausdrücklich auch Abhängigkeiten von Dienstleistern und Zulieferern.
Auslagerung entbindet nicht von Verantwortung.
Unternehmen müssen wissen:
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welche Dienstleister kritisch sind
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welche Zugriffe bestehen
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wie Vorfälle gemeldet und gesteuert werden
Das betrifft insbesondere IT-Betrieb, Cloud-Services, Abrechnungssysteme, OT-Dienstleister und externe Wartung.
Was bedeutet NIS-2 für Zulieferer und IT-Dienstleister?
Zulieferer werden zunehmend mit:
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Sicherheitsfragebögen
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vertraglichen Anforderungen
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Audits und Nachweisen
konfrontiert.
Ziel ist nicht maximale Bürokratie, sondern Verlässlichkeit und Professionalität gegenüber Kunden.
Bieten Sie Zertifizierungen oder fertige Produkte an?
Nein.
Unser Fokus liegt auf Beratung, Einordnung und Strukturaufbau, nicht auf Standardprodukten oder reinen Zertifizierungsprojekten.
Wie läuft eine erste Kontaktaufnahme ab?
Unkompliziert.
In einem Gespräch klären wir:
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ob und wie Sie betroffen sind
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wo Sie organisatorisch stehen
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welche Themen Priorität haben
Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
