NIS-2 Orientierung für Unternehmen und Zulieferer
NIS-2 gilt. Die entscheidende Frage ist nicht mehr „ob“, sondern „wie belastbar unsere Organisation aufgestellt ist“.
Seit dem 06.12.2025 ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft – ohne Übergangs- oder Karenzzeit.
Viele Unternehmen haben bereits Maßnahmen zur IT-Sicherheit umgesetzt. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis: Die größte Unsicherheit liegt nicht in der Technik, sondern in Organisation, Verantwortung und Nachweisfähigkeit.
Diese Seite richtet sich an:
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Unternehmen, die direkt von NIS-2 betroffen sind
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Zulieferer und IT-Dienstleister, die mit neuen Sicherheits- und Nachweisanforderungen ihrer Kunden konfrontiert werden
Unsere Stärke: NIS-2 und Datenschutz gemeinsam denken
NIS-2 und Datenschutz werden häufig als getrennte Themen behandelt.
In der Praxis greifen sie jedoch auf dieselben organisatorischen und dokumentarischen Grundlagen zurück.
Genau hier liegt unsere besondere Kompetenz.
Unsere Erfahrung aus Datenschutz- und Informationssicherheitsprojekten zeigt:
Viele NIS-2-Anforderungen lassen sich auf Basis bestehender DSGVO-Strukturen sinnvoll abbilden – wenn man sie richtig einordnet.
Typische Überschneidungen sind:
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Risikoanalysen und Schutzbedarfsbewertungen
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Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege
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Dokumentations- und Nachweispflichten
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Vorfallmanagement und Meldeprozesse
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Steuerung von Dienstleistern und Lieferanten
Ein integrierter Ansatz vermeidet Doppelarbeit, reduziert Komplexität und schafft Klarheit für Geschäftsführung und Fachbereiche.
NIS-2 ist mehr als IT – Verantwortung und Haftung im Fokus
NIS-2 macht Informationssicherheit ausdrücklich zur persönlichen Verantwortung der Geschäftsführung.
Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern um wirksame Organisation.
Gefordert sind unter anderem:
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klare Zuständigkeiten
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dokumentierte Entscheidungsprozesse
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Schulung und Sensibilisierung
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regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit
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nachweisbare Steuerung von Risiken – auch bei Dienstleistern
Unsere Stärke liegt darin, diese Anforderungen verständlich und praxisnah zu strukturieren – ohne Aktionismus und ohne juristische Überfrachtung.
Für direkt von NIS-2 betroffene Unternehmen
Wir unterstützen Unternehmen dabei:
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ihre Betroffenheit realistisch einzuordnen
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bestehende Datenschutz- und Sicherheitsstrukturen zu verzahnen
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organisatorische Lücken sichtbar zu machen
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Verantwortlichkeiten rechtssicher zu verankern
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Anforderungen belastbar umzusetzen
Dabei profitieren unsere Kunden besonders von der Kombination aus NIS-2- und DSGVO-Kompetenz.
Für Zulieferer und IT-Dienstleister
NIS-2 wirkt weit in die Lieferkette hinein.
Zulieferer werden zunehmend mit Anforderungen konfrontiert, die sich aus den Pflichten ihrer Kunden ableiten.
Wir helfen Zulieferern dabei:
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Kundenanforderungen sachlich einzuordnen
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vorhandene Datenschutz- und Sicherheitsdokumente sinnvoll weiterzuentwickeln
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Über- wie Untererfüllung zu vermeiden
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professionell und souverän gegenüber Kunden aufzutreten
Auch hier zahlt sich die Verknüpfung von Datenschutz und Informationssicherheit aus.
Unser Ansatz
Wir arbeiten:
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integriert statt isoliert
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verständlich für Geschäftsführung und Fachbereiche
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pragmatisch und ohne Aktionismus
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strukturiert, nachvollziehbar und ehrlich
Unsere Beratung schafft Orientierung – und hilft, tragfähige Entscheidungen zu treffen.
Sprechen wir darüber
Ob Sie selbst von NIS-2 betroffen sind oder als Zulieferer mit neuen Anforderungen umgehen müssen:
Ein Gespräch bringt meist schneller Klarheit als das Lesen von Gesetzestexten.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Wir ordnen Ihre Situation ein und sprechen über sinnvolle nächste Schritte.
