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FHD IT-Compliance-Beratung · Gütersloh
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Interne Meldestelle einrichten – rechtssicher, vertraulich und schlank.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen, eine interne Meldestelle mit sicheren Kanälen zu betreiben. FHD richtet ein, was das Gesetz verlangt – mit klaren Zuständigkeiten und dokumentierten Prozessen, ohne unnötigen Aufwand.

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Die typische Ausgangslage

Viele Unternehmen wissen, dass sie „etwas mit Hinweisgeberschutz" tun müssen – aber nicht, was konkret:

Pflicht unklar

Gilt die Pflicht zur internen Meldestelle für uns? Ab welcher Beschäftigtenzahl?

Kein Meldekanal

Es gibt keinen definierten, sicheren Weg, über den Hinweise eingehen können.

Vertraulichkeit

Unsicherheit, wie die Identität von Hinweisgebern wirksam geschützt wird.

Keine Zuständigkeit

Niemand ist klar benannt, der Meldungen entgegennimmt und bearbeitet.

Fehlende Dokumentation

Es ist nicht geregelt, wie Eingang, Bearbeitung und Fristen dokumentiert werden.

Sorge vor Fehlern

Angst, bei der Bearbeitung formale Fehler zu machen und dadurch angreifbar zu werden.

Einordnung: Worauf es wirklich ankommt

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und verlangt von verpflichteten Unternehmen vor allem eines: einen funktionierenden, vertraulichen internen Meldekanal mit geregelten Abläufen und Fristen. Es geht weniger um Technik als um einen sauberen, dokumentierten Prozess.

Für kleinere und mittlere Unternehmen kann auch eine gemeinsame oder ausgelagerte Meldestelle sinnvoll sein – etwa, wenn mehrere Unternehmen die Funktion bündeln oder einen externen Dienstleister beauftragen. Wichtig bleibt dabei: Die Verantwortung für die Bearbeitung der Meldungen und für etwaige Folgemaßnahmen bleibt beim jeweiligen Unternehmen.

Was FHD konkret für Sie tut

1. Pflicht klären

Wir prüfen, ob und ab wann die Pflicht zur internen Meldestelle für Sie gilt.

2. Meldekanäle einrichten

Wir richten sichere, vertrauliche Meldewege ein, die zur Größe Ihres Unternehmens passen.

3. Zuständigkeiten festlegen

Wir definieren, wer Meldungen entgegennimmt und bearbeitet – intern oder als ausgelagerte Funktion.

4. Prozesse dokumentieren

Wir erstellen nachvollziehbare Abläufe für Eingang, Bestätigung, Bearbeitung und Fristen.

5. Vertraulichkeit absichern

Wir sorgen dafür, dass der Schutz hinweisgebender Personen technisch und organisatorisch gewährleistet ist.

6. Mitarbeitende informieren

Wir unterstützen bei der Kommunikation und Sensibilisierung – mit Nachweis über Wissly.

Was Sie danach in der Hand haben

Konkrete Ergebnisse

  • Klare Aussage zu Ihrer Pflicht und zum erforderlichen Umfang
  • Eingerichtete, vertrauliche Meldekanäle
  • Benannte Zuständigkeiten für die Meldestelle
  • Dokumentierte Prozesse inkl. Fristen und Bestätigungen
  • Abgesicherter Schutz hinweisgebender Personen
  • Informierte Belegschaft mit Nachweis

Klare Abgrenzung

Was wir nicht versprechen: Wir garantieren keine „absolute Sicherheit" vor jeder denkbaren rechtlichen Auseinandersetzung. FHD richtet eine interne Meldestelle ein, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, hält den Prozess schlank und dokumentiert – die laufende, gewissenhafte Bearbeitung eingehender Meldungen bleibt Aufgabe Ihres Unternehmens bzw. der benannten Stelle.

Klären Sie Ihre Pflicht – und richten Sie eine schlanke Meldestelle ein.

Wir prüfen, ob das Hinweisgeberschutzgesetz für Sie gilt, und setzen die interne Meldestelle praxisgerecht um.